NEUTRAL UND UNABHÄNGIG

Die neutrale und objektive Beurteilung von Sachverhalten gehört zu den Grundtugenden der gutachterlichen Tätigkeit. Als akkreditierter Gutachter verpflichte ich mich einer unabhängigen Arbeitsweise. Die Beurteilung von Bauschäden und – Mängeln erfolgt aufgrund einer Begehung vor Ort, unter Zuhilfenahme von Analysemethoden und vor allem mit Fingerspitzengefühl.

Die vertiefte Kenntnis von Baukonstruktionen und des geltenden Normenwerks als Stand der Technik stellen essentielle Bestandteile für eine gutachterliche Tätigkeit dar.